Nachfolgend:
Kunde = Entleiher
Hüpfkönige = Verleiher
Allgemein gilt:
Aufträge werden bei Annahme durch den Verleiher für beide Seiten bindend. Der Entleiher erklärt sich durch seine Buchung mit den Verleihbedingungen, Haftungshinweisen und Benutzungshinweisen ausdrücklich einverstanden.
Die Benutzungsordnung kann jederzeit als PDF hier heruntergeladen werden!

sowie Haustiere. Dürfen NICHT auf die Hüpfburg!
- Die Hüpfburg ist gemäß der Einweisung auf- und abzubauen. Bei Problemen oder Fragen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern.
- Die Standfläche der Hüpfburg muss waagerecht, glatt und sicher und sauber sein.
- Die Hüpfburg ist immer auf der Unterlegplane aufzustellen.
- Die Hüpfburg muss mit den 4 mitgelieferten Erdankern in den Befestigungsösen am Aufstellungsort im Boden befestigt werden. Prüfen Sie dabei, ob die Befestigungsösen in einwandfreiem Zustand sind. Sollte der Untergrund das einbringen von Erdankern nicht zulassen kann die Hüpfburg angebunden werden.
- Die Windverhältnisse sind vor Inbetriebnahme immer zu prüfen.
- Es ist immer auf ausreichenden Abstand zu Wänden, Bäumen/Ästen und anderen Gegenständen zu achten.
- Positionieren Sie die Hüpfburg entsprechend der Anweisung und überprüfen Sie, ob alle Luftein- und Luftauslässe angeschlossen bzw. fest verschlossen sind. Der Schlauch zum Gebläse darf nicht geknickt sein. Erst dann darf das Gebläse gestartet werden.
- Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe betreten werden.
- Getränke und Speisen sind auf der Hüpfburg verboten, auch Lollis oder Kaugummi.
- Haustiere wie z.B. Hunde, haben auf der Hüpfburg NICHTS zu suchen. Krallen können irreparable Schäden verursachen.
- Rasenmähroboter o.ä. sind ebenfalls fernzuhalten. Auch hier können irreparable Schäden entstehen.
- Die Kinder dürfen im Sommer nicht nass auf die Hüpfburg gehen. Hier besteht erhöhte Unfallgefahr durch rutschen und die Hüpfburg wird nass.
- Spitze Gegenstände oder solche, die zu Verletzungen führen können, sind vor der Nutzung abzulegen (z.B. Schlüssel, Brillen, Uhren, Haarspangen etc.)
- Die Außenwände der Hüpfburg dürfen nicht bestiegen werden
- Die Hüpfburg muss während der Nutzung ständig beaufsichtigt werden. Kinder müssen bei nicht ordnungsgemäßem Verhalten zur Ordnung gerufen werden. Insbesondere auf kleinere Kinder ist zu achten wenn auch größere Kinder auf der Hüpfburg sind.
- Es ist die Verantwortlichkeit des Entleihers, sicherzustellen, dass die Hüpfburg nicht durch die Benutzer überlastet wird und dadurch Gefahren entstehen.
- Größere, stürmischere Kinder sollten von den kleineren getrennt werden. Die Zahl der Benutzer sollte in jeden Fall im Auge behalten werden. Gegebenenfalls sollte die Nutzung der Hüpfburg zeitlich eingeschränkt werden. Wenn die Benutzer in Intervallen mit überschaubarer Anzahl in die Hüpfburg dürfen, ist für alle ein sicheres Spielen möglich.
- Bei Regen oder starkem Wind ist die Benutzung der Hüpfburg einzustellen. Bei den ersten Regentropfen müssen Sie die Hüpfburg von der Stromzufuhr trennen. Das Gebläse muss vom Strom genommen und trocken untergestellt werden. Die Burg fällt daraufhin recht schnell in sich zusammen. Legen Sie die Burg einmal zusammen, um den Innenraum vor Regen zu schützen. Dann ebenfalls die Unterlegplane einmal überschlagen. Auf diese Weise kann die Hüpfburg nach einem kleinen Regenschauer wieder in Betrieb genommen werden. Hier sollte aber auf den Zugang geachtet werden. Die Kinder müssen trockenen Fußes auf die Burg gelangen, ansonsten wird der Innenraum trotzdem nass. Sollte die Hüpfburg trotzdem nass geworden sein, muss die Hüpfburg nach Regenende aufgeblasen werden, bis die Hüpfburg vollständig trocken ist. Zusätzlich muss die Hüpfburg mit Handtüchern trocken gewischt werden.
- Die Hüpfburg darf nie über den Boden gezogen werden auch nicht im Transportsack. Immer tragen oder auf einem dafür geeigneten Hilfsmittel transportieren!
- Fluchtwege und oder Feuerlöscheinrichtungen dürfen durch die Hüpfburg nicht versperrt oder behindert werden!
- Die Hüpfburgen werden nach den aktuellen Sicherheitsstandards der Richtlinien gemäß der DIN EN14960 gefertigt. Es wird selbstverständlich alles getan, damit nichts passieren kann. Bitte beachten Sie, dass der Entleiher für ausreichenden Versicherungsschutz und die gebotene Aufsicht selbst verantwortlich ist. Für den Betrieb einer Hüpfburg ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie ist i.d.R. bei Privatpersonen in der Privathaftpflicht-, bei Gewerbetreibenden in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung. Im Jahr 2001 hat das Landgericht Köln in einem Urteil die Anforderungen an den Veranstalter, die Aufsicht und die Tätigkeiten der Aufsicht definiert:
Der Betreiber einer öffentlichen Freizeiteinrichtung ist gehalten, die Benutzer vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar bzw. nicht ohne weiteres erkennbar sind. Kinder und Jugendliche sind durch geeignete Maßnahmen vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit bei der Benutzung von der Gefahr zu schützen. Vorbeugende Maßnahmen sind zu überwachen und durchzusetzen. Der Veranstalter muss daher die Hüpfburg dauerhaft beaufsichtigen. Die Anforderungen und Anweisungen an die Aufsicht wurden zusammengefasst wie folgt definiert: Geeignete Person mit Durchsetzungsvermögen, die eine mögliche Fehlbenutzung verhindern kann (zu wildes springen oder klettern auf die Seitenwände) und ggf. eingreifen bzw. Kinder der Springburg verweisen kann.