Nachfolgend:
Kunde = Entleiher
Hüpfkönige = Verleiher
Allgemein gilt:
Aufträge werden bei Annahme durch den Verleiher für beide Seiten bindend. Der Entleiher erklärt sich durch seine Buchung mit den Verleihbedingungen, Haftungshinweisen und Benutzungshinweisen ausdrücklich einverstanden.
Die Benutzungsordnung kann jederzeit als PDF hier heruntergeladen werden!
Verleihbedingungen
- Die ausgeliehenen Mietobjekte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden. Es sind die Benutzungs- und Sicherheitshinweise zu beachten! Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen Änderungen, ist nicht gestattet. Die Mietobjekte dürfen nicht weitervermietet (Untervermietung), verpfändet oder anderweitig weiter gegeben werden.
- Vereinbarte Ausleihzeiten, bzw. Abhol- und Rückgabetermine sind stets einzuhalten. Der Verleiher ist nicht verpflichtet auf den Entleiher zu warten. Kommt der Entleiher nicht rechtzeitig, kann der Verleiher 100% der Mietsumme einbehalten und die Ausgabe verweigern. Ein Anspruch auf einen anderen Termin ist nicht gegeben. Sollte der Entleiher die Mietobjekte nicht im vereinbarten Zeitraum zurück bringen, kann der Verleiher Schadensersatz oder den Pfand ganz oder teilweise einbehalten. Im Notfall muss der Verleiher Hüpfkönige umgehend informiert werden. Der Entleiher holt die Mietobjekte selbständig ab. Aufgrund der Schwere oder Größe der Mietobjekte kann Hilfe beim Einladen/Ausladen oder Verladen nötig sein, sofern kein Anhänger von Hüpfkönige genutzt wird. Da der Verleiher aus versicherungstechnischen Gründen nicht beim Einladen/Ausladen oder Verladen helfen darf!, kommt der Entleiher bitte mit einer zweiten oder sogar dritten Person. Auch das Anhängen an einen PKW darf der Verleiher nicht übernehmen.
- Die Hüpfburg wird nur an volljährige und voll geschäftsfähige Personen verliehen.
- Der Fahrer des KFZ, mit oder ohne Anhänger, muss einen dafür vorgesehenen Führerschein besitzen und eine gültige Fahrerlaubnis haben. Ebenfalls muss der Entleiher in der Lage sein, einen Anhänger selbstständig am PKW anzuhängen. Auch hier darf der Verleiher aus versicherungstechnischen Gründen nicht mit anfassen.
- Eine Gebühr/Pfand in Höhe von 100 Euro ist pro Verleih vom Entleiher zu entrichten. Bei öffentlichen Veranstaltungen beträgt die Pfandgebühr 200 €. Dies kann in Bar bei Abholung der Mietsache oder via PayPal erfolgen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Hüpfburg wird diese wieder gleichermaßen zurückerstattet.
- Bei Rückgabe ist der Entleiher dafür verantwortlich, dass die Hüpfburg in einwandfreiem Zustand, sauber, heile, besenrein, trocken und ordnungsgemäß Verpackt zurückgegeben wird. Mietobjekte müssen immer sauber, heile und ordnungsgemäß verpackt zurück gebracht werden. Ebenfalls liegt die Verantwortung des Entleihers in der Rückgabe aller zum Mietobjekt zugehörigen Teile. Hierzu zählen bei Nutzung eines Anhängers von Hüpfkönige auch das Anhängeschloss sowie der dazugehörige Schlüssel. Auch die Mappe mit Dokumenten und Anhänger-Fahrzeugschein in Kopie, die der Entleiher bei Abholung der Mietsache ausgehändigt bekommt, ist Teil der Mietsache und wird bei Verlust mit 30 € aus dem hinterlegten Pfand ersetzt.
- Bei einer Beschädigung am gemieteten Objekt oder am Anhänger, ist der Verleiher unverzüglich zu informieren.
- Sollte eine starke Verunreinigung (Sand/ Wasser etc.) oder ein anderer Schaden vorliegen oder die Hüpfburg ist nicht ordnungsgemäß verpackt, wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Diese wird sofort bei Rückgabe vom hinterlegten Pfand abgezogen. Je nach Schadensfall können für den Entleiher höhere Kosten entstehen. Aufträge werden bei Annahme durch den Verleiher für beide Seiten bindend. Sollten Ereignisse oder Umstände eintreten, die die Erfüllung des ursprünglichen Auftrages unzumutbar oder unmöglich machen (z.B. Erkrankungen, Stau, Diebstahl, Defekt usw.) steht dem Verleiher das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten. Sollte es im gebuchten Mietzeitraum regnen oder stürmen, storniert der Verleiher die Buchung unentgeltlich. Sollte der Entleiher die Mietobjekte nicht im vereinbarten Zeitraum ohne vorherige Absprache bzw. Meldung an den Verleiher zurück bringen, kann der Verleiher Schadensersatz bzw. den Pfand ganz oder teilweise einbehalten. Bei Verspäteter Rückgabe ohne Meldung an den Verleiher und ohne erkennbaren Grund, 50 € (Verschlafen zählt nicht als Grund). Bei verspäteter Rückgabe ohne Meldung an den Verleiher und daraus entstandenen Problemen mit Folgebuchungen, 100 €.
Haftungshinweise
- Der Entleiher ist nach der Übernahme der Hüpfburg in vollem Umfang für diese verantwortlich und haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden und Unfälle. Der Verleiher ist von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben freigestellt. Der Verleiher haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, sei es durch Nichtstattfinden von Veranstaltungen oder nicht richtig Funktionieren der Mietobjekte. Schadenersatzleistungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Entleiher verpflichtet sich dem Verleiher alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe mitzuteilen.
- Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Entleiher. (Siehe Verleihbedingungen)
- Der Entleiher verpflichtet sich die Hüpfburg bei Gebrauch durchgehend, durch geeignete erwachsene Personen (mind. 18 Jahre alt) zu beaufsichtigen. Die mit der Aufsicht beauftragten Personen sind vom Entleiher mit den Verleihbedingungen, Haftungshinweisen und Benutzungshinweisen vertraut zu machen. Besonders bei größeren Veranstaltungen, sollten mehrere Aufsichtspersonen gestellt werden.
- Für den Betrieb der Hüpfburgen muss der Entleiher jeweils einen Stromanschluss mit 220 V, die mit 16 A abgesichert sind, haben. Der genutzte Stromanschluss darf ausschließlich die Hüpfburgen mit Strom versorgen. Die Stromkosten gehen zu Lasten des Entleihers.
Gutschein
- Der Gutschein wird per E-Mail als PDF an die bei der Bestellung angegebene E-Mail Adresse versendet. Er kann alternativ auch in Papierform abgeholt werden.
- Der Gutschein wird innerhalb von 7 Werktagen nach vollständiger Bezahlung verschickt.
- Soll ein Gutschein genutzt werden, diesen bitte unter Angabe des Gutscheincodes (im Nachrichtenfeld) bei der Buchung mit angeben.
- Der Gutschein ist ab Kaufdatum 3 Jahre gültig.
- Der Gutschein enthält entweder einen bestimmten Betrag für eine beliebige Hüpfburg oder den Ein- Zwei- Drei Tagessatz für eine bestimmte Burg.
- Gutscheine können nur dafür eingelöst werden, wofür sie ursprünglich gekauft wurden.
- Pro Buchung ist nur ein Gutschein einlösbar.
- Der Gutschein kann nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
- Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
- Der Gutschein ist übertragbar. Dies kann nur schriftlich und mit Einverständnis von Hüpfkönige, erfolgen.
- Ein Pfand ist bei Abholung immer zu hinterlegen, auch bei Gutschein Nutzung.
- Gutscheinkarten a 10€ oder 20€ bitte zur Abholung der Hüpfburg mitbringen. Der Betrag wird dann direkt dem Buchungsbetrag gutgeschrieben.